Fragen & Antworten

Bauliche Veränderungen in der Wohnung

Vor baulichen Veränderungen in der Wohnung ist eine Genehmigung vom Vermieter einzuholen.

Als bauliche Veränderungen gelten unter anderem:

  • Verlegen von Laminat- oder Parkettfußböden
  • Umbau der Heizkörper
  • Verlegung von Fliesen an Wänden und Böden
  • Austausch von Waschbecken, WC-Sitzen o.ä.
  • Einbau, Umbau oder Erneuerung von Einbauküchen
  • Änderungen des Grundrisses (Wände versetzen etc.)
  • Änderungen an der Elektrik

Vor Beginn der Arbeiten beantragen Sie bitte schriftlich die Genehmigung durch die Hausverwaltung und beschreiben dabei die geplanten Baumaßnahmen.

Haustierhaltung

Regelungen über das Halten von Haustieren finden Sie in Ihrem Mietvertrag. Generell gilt, dass Kleintiere, die in einem Käfig leben (Vögel, Meerschweinchen, Kaninchen), keiner Erlaubnis durch den Vermieter bedürfen. Allerdings wird für alle übrigen Tiere (Hunde, Katzen etc.) die schriftliche Zustimmung des Vermieters benötigt. Die Zustimmung ist auch dann erforderlich, wenn Tiere nur vorübergehend bei Ihnen leben. Die Genehmigung zur Haltung eines gefährlichen Hundes im Sinne der Berliner Hundeverordnung (so genannte Kampfhunde, auch Mischlinge) wird grundsätzlich nicht erteilt.

Kleinreparaturklausel

Unter Umständen müssen bestimmte Reparaturen in der Wohnung durch Sie selbst getragen werden. Einzelheiten hierzu regelt Ihr Mietvertrag. Enthält dieser eine so genannte Kleinreparaturklausel, sind beispielsweise die Kosten von Reparaturen vom Mieter zu bezahlen, sofern sie im Einzelfall einen Betrag von € 80,00 bis € 100,00 Euro und im Jahr zusammen maximal 8 – 10 % der Jahreskaltmiete nicht übersteigen.

Laminatverlegung

Die Verlegung von Laminat zählt zu den so genannten baulichen Veränderungen und ist ohne die Genehmigung des Vermieters unzulässig. Siehe hierzu unter „Bauliche Veränderungen in der Wohnung“.

Mietschulden

Gemäß Mietvertrag bzw. Gesetz ist die Miete einschließlich Nebenkosten vollständig bis zum 3. Werktag eines Monats zu zahlen. Das Gesetz sieht die fristlose Kündigung durch den Vermieter vor, wenn für zwei aufeinander folgende Monate die fällige Miete ganz oder überwiegend nicht gezahlt worden ist oder wenn über einen längeren Zeitraum ein Rückstand von mehr als zwei Monatsmieten besteht.

Im Falle von Zahlungsschwierigkeiten wenden Sie sich bitte rechtzeitig an Ihren zuständigen Hausverwalter, bevor Zahlungsrückstände entstehen. Beim zuständigen Wohnungsamt kann unter Umständen Wohngeld bzw. bei Ihrem JobCenter die Übernahme der Miete beantragt werden. Bei Problemen mit der Mietzahlung wenden Sie sich bitte frühzeitig an Ihren zuständigen Sachbearbeiter.

Ruhezeiten

Die Einhaltung der Ruhezeiten ist eine Verpflichtung aus der Hausordnung.
Die Ruhezeiten sind:

  • In der Zeit von 22:00 bis 7:00 Uhr morgens,
  • mittags in der Zeit von 13:00 bis 15:00 Uhr
  • und an Sonn- und Feiertagen.

In diesen Zeiten sind alle Bewohner verpflichtet, Zimmerlautstärke einzuhalten. Aber auch außerhalb dieser Ruhezeiten sollte mit Rücksicht auf eine gute Nachbarschaft Lärm vermieden werden.

Satellitenschüsseln

Das Montieren einer Satellitenschüssel am Gebäude (Fassade, Balkonbrüstung, Dach etc.) ist nicht ohne Genehmigung des Vermieters zulässig. Vor Montage muss die Genehmigung durch den Mieter schriftlich beantragt werden. Beschädigt der Mieter beim Anbringen nicht genehmigter Satellitenschüsseln das Gebäude durch Bohrungen etc. ist er zum Schadenersatz gegenüber dem Vermieter verpflichtet.

Untervermietung

Die Untervermietung, auch wenn sie nur vorübergehend sein soll, ist genehmigungsbedürftig.  Beantragen Sie schriftlich die Zustimmung des Vermieters vor Abschluss eines Untermietvertrages oder Aufnahme des Untermieters. Im Antrag auf Genehmigung der Untervermietung müssen die Namen, die Geburtsdaten und die letzte Anschrift der Untermieter genannt werden. Grundsätzlich gilt, dass nicht mehr Personen in der Wohnung leben dürfen, als die Wohnung Wohnräume hat. Der Vermieter hat außerdem das Recht die Genehmigung zu verwehren, wenn in der Person des Untervermieters wichtige Gründe liegen, die eine Ablehnung rechtfertigen. Für die Dauer der Untervermietung wird in der Regel ein Untermietzuschlag verlangt.

Richtig Heizen und Lüften

In der Winter- und Übergangszeit kommt es vermehrt zu feuchten Stellen an Zimmerdecken, Wänden und im Fensterbereich, auch ist Kondenswasser auf den Scheiben ist häufiger zu beobachten. Die  feuchten Stellen treten vorwiegend in der Küche, im Bad und im Schlafzimmer auf und können zu Schimmelbildung führen.

Die Kondenswasserbildung an Zimmerdecken, Wänden und an Fenstern ist auf eine hohe Luftfeuchtigkeit zurückzuführen. Jeder Mensch verdunstet tagsüber und im Schlaf über die Haut und Atemluft Wasser. Insbesondere aber beim Baden, Duschen, Kochen und Wäschetrocknen verdunstet Wasser. Als feiner Wasserdampf ist die Feuchtigkeit in der Luft gebunden und wird erst dann als Kondenswasser sichtbar, wenn sie auf kalte Umgebung, z.B. Fenster oder Wände trifft. Die Folge kann Schimmelbildung an solchen Stellen sein. Es ist daher wichtig, die feuchte Luft regelmäßig aus der Wohnung abziehen zu lassen. Dies geschieht am besten, indem Sie ihre Wohnung warm halten (Thermostatventil auf Stufe 2 – 3) und regelmäßig lüften. Richtig Lüften heißt, die Fenster täglich für eine kurze Dauer von wenigen Minuten vollständig zu öffnen. Durch die kurze Dauer des Lüftens für wenige Minuten bleibt die Wärme in den Wänden der Wohnung. Der Wärmeverlust ist dadurch erheblich geringer, als bei angekippten Fenstern. Bei angekippten Fenstern ist der Lüftungseffekt darüber hinaus nur schwach gegeben.

Sofern das Badezimmer nicht über ein Fenster verfügt, sondern über einen Lüfter, muss dieser anstelle des Fensteröffnens nach dem Duschen oder Baden mindestens 10 Minuten eingeschaltet bleiben. Lassen Sie dabei die Tür zum Badezimmer geöffnet. Der Lüfter muss regelmäßig auf seine Funktionstüchtigkeit geprüft werden (z.B. in dem Sie ein Stück Toilettenpapier davor halten, um den Luftabzug zu kontrollieren).

Zur Vermeidung von Schimmelbildung müssen Möbelstücke und Gardinen/Stores in einem Abstand von ca. 8 cm vor den Außenwänden aufgestellt werden, damit die Luft hinter den Möbeln zirkulieren kann.